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Vorraussetzungen - Rente wegen Erwerbsminderung

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Der Betroffene muß, um Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu erlangen, lückenlos belegen, daß er in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, für mindestens 3 Jahre seine Pflichtbeiträge eingezahlt hat.
Hier werden auch bestimmte Beitragszeiten angerechnet wie z.B.:

- Kindererziehungszeiten
- Zeiten der Pflege eines Pflegebedürftigen
- Zeiten in denen der Versicherte z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten hat und pflichtbeiträge eingezahlt hat.
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Sitemap Vorraussetzungen - Rente wegen Erwerbsminderung - Infos über die private Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich auf auf www.berufsunfaehigkeitsversicherung-vergleich.org Mittwoch, 19. November 2008