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Ein Betroffener ist teilweise Erwerbsgemindert, wenn er auf dem Arbeitsmarkt auf unbestimmte Zeit mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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Sitemap Teilweise Erwerbsminderung - Infos über die private Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich auf auf www.berufsunfaehigkeitsversicherung-vergleich.org Mittwoch, 19. November 2008