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Rentenbeginn - Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung

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Wenn die Vorraussetzungen für eine Rente wegen Teilweiser oder Voller Erwerbsminderung erfüllt sind, beginnt die Rente am 1. des Kalendermonats an dem die Vorraussetzungen erfüllt sind. Es muß aber inerhalb von 3 Monaten nach erfüllung der Vorraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung, der Rentenantrag gestellt sein.
Ansonsten beginnt die Rente am 1. des Monats in dem der Rentenantrag gestellt worden ist.
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Sitemap Rentenbeginn - Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung - Infos über die private Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich auf auf www.berufsunfaehigkeitsversicherung-vergleich.org Mittwoch, 19. November 2008